Führerscheinverlängerung

D, DE Klassen Verlängerung

  • Personalausweis oder Reisepass. Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Angehörigen eines nicht EU-Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig
  • Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • allgemeinmedizinisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • ärztliches Gutachten über das Sehvermögen nach Anlage 6 der FeV
  • ab dem 50. Lebensjahr ist zusätzlich eine Leistungsbegutachtung nach Anlage 5 Nr. 2 der FeV notwendig
  • Führungszeugnis (Belegart 0). Dieses kann direkt in der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
  • Nachweis über die Qualifikation / Weiterbildung
 

C, CE Klassen Verlängerung

  • Personalausweis oder Reisepass. Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate).
  • Bei Angehörigen eines nicht EU-Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig
  • Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • allgemeinmedizinisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • ärztliches Gutachten über das Sehvermögen nach Anlage 6 der FeV
  • Nachweis über die Qualifikation / Weiterbildung

Hinweise:
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache im Servicezentrum „Rund ums Auto“ notwendig.
 

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl "95" im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung)
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Gültiger Führerschein
  • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, bzw. Weiterbildung
  • ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
  • ggf. Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen.
Durch Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu Zwecken der Analyse, zur Bereitstellung von personalisierten Inhalten und Werbung zu.  Akzeptieren  Weitere Informationen