Führerscheinverlängerung
Busführerschein (Klasse D1, D1E, D, DE)
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erforderlich.
Die zweite Vorsprache zur Abholung des Führerscheins im Rahmen einer Verlängerung können Sie vermeiden, indem Sie sich den Führerschein nach Hause übersenden lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle benötigten Unterlagen während des laufenden Antragverfahrens vorgelegt bzw. nachgereicht werden. Hierbei entstehen für die Versendung weitere Kosten.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt in beiden Fällen € 42,60.
Die Kosten für die Versendung des Führerscheins (nur bei Verlängerung möglich) betragen € 5,10.
Benötigte Unterlagen
1.Personalausweis oder Reisepass.
Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 9,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
2. Ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung.
3. Allgemeinmedizinisches Gutachten – darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.
4. Leistungsbegutachtung nach Anlage 5 FEV durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung bei vollendetem 50. Lebensjahr
5. Bescheinigung über ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach – darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
6. Bisheriger Führerschein.
7. Führungszeugnis (Belegart 0)
Dieses können Sie in allen Führerscheinangelegenheiten ab sofort direkt in derFahrerlaubnisbehörde oder im Bürgeramt beantragen.
Die Kosten für das Führungszeugnis betragen 13,00 €.
8. Berufskraftfahrerqualifikation (Module bzw. IHK Prüfung)
Verlängerung Führerschein Klasse C und CE (ehem. Klasse 2)
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erforderlich.
Die zweite Vorsprache zur Abholung des Führerscheins können Sie vermeiden, indem Sie sich sich den Führerschein nach Hause übersenden lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle benötigten Unterlagen während des laufenden Antragverfahrens vorgelegt bzw. nachgereicht werden. Hierbei entstehen für die Versendung weitere Kosten.
Dieses Verfahren gilt ebenfalls für Fahrerlaubnisse der Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt € 42,60.
Die Kosten für die Versendung betragen € 5,10.
Zusatzkosten Meldebestätigung € 9,00
Voraussetzung
Hauptwohnsitz Frankfurt am Main
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 9,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
• der bisherige Führerschein
• biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
• allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis.
• Berufskraftfahrerqualifikation-Module bzw. IHK Prüfung.
Umschreibung ausländischer Führerschein (Privilegiertenstaaten) gemäß Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung FeV
Eine gültige ausländische Fahrerlaubnis, die in einem Land ausgestellt wurde, das nicht den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehört, berechtigt bis zu einem halben Jahr nach dem Tag des ersten Grenzübertritts zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet.
Der Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis kann nur direkt bei der Führerscheinstelle gestellt werden.
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Voraussetzung
Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu € 50,30.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 9,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig. Aufenthaltsgenehmigung erforderlich,
• Original und Kopie des gültigen ausländischen Führerscheins
• Übersetzung (der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stellen wie z.B. öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer.
• 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
Achtung:
Bei Inhabern von C- oder D-Klassen, die über 50 Jahre sind, gelten Sonderbestimmungen. In diesen Fällen sowie bei weiteren allgemeinen Fragen zur Antragstellung oder zur Abholung von Führerscheinen wenden Sie sich bitte an die Informationsstelle unter der Rufnummer: (069) 212-42334.
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
Anlage 11 (zu § 31)
Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
Ausstellungsstaaten
Bosnien und Herzegowina Klasse :A1, A, B
San Marino
Schweiz
Serbien Alle Klassen
Singapur
Südafrika